Die Zukunft des Rechts: Wie Legal Tech die Branche revolutioniert

Daniel Halmer sitzt an einem bitterkalten Freitagvormittag in einem Konferenz-Glaskasten in einem Großraumbüro und wärmt sich die Finger an einer Tasse Kaffee. Sein Unternehmen, das er vor sieben Jahren gegründet hat, heißt Conny und ist eine digitale Plattform, über die Mieter sich mit ihren Vermietern anlegen können. Über eine Website können sie Ansprüche einfordern, die ihrer Meinung nach aus der Mietpreisbremse resultieren – alles online, ohne zu einem Anwalt zu gehen.

Mit diesem Portal hat Daniel Halmer eins der ersten deutschen "Legal Tech"-Unternehmen geschaffen, ein Rechtsanwaltskanzlei-Technologie-Mischwesen, in dem Mensch und Maschine zusammenarbeiten. Halmer hat damit einerseits Jahr für Jahr seinen Umsatz mehr als verdoppelt und sich andererseits eine Menge Ärger eingehandelt. Denn bisher war es für Rechtsanwälte sehr lohnend, Mandanten erst mal in ihre Kanzleien zu zitieren, bedeutungsschwer in Kommentaren und Urteilen zu blättern und im Zweifel einen Rechtsstreit zu beginnen. Das lohnt sich für einen Anwalt immer. Doch Halmers Portal ist anders.

Geht ein Mandant auf Halmers Portal, gibt er seine Daten ein, lädt ein paar Dokumente hoch, und Halmers Firma übernimmt die juristische Arbeit und trägt das Prozessrisiko, bezahlt wird nur im Erfolgsfall. Der Mandant muss nie einen Anwalt zu Gesicht bekommen, er muss nicht mit seinem Vermieter kommunizieren und mit keinem Gericht. Er zahlt, wenn er Recht bekommt, einfach irgendwann weniger und bekommt oftmals sogar noch gezahlte Miete zurück. "Das geht so natürlich nur", sagt Halmer, "weil der ganze Vorgang fast komplett automatisiert ist."

Ein Algorithmus ermittelt die mögliche Mietersparnis, bestimmt die Erfolgsaussicht und bereitet dem Anwalt, der im nächsten Schritt übernimmt, die Schreiben an den Vermieter und das Gericht, die Mahnungen und die Rügen passgenau vor, sodass der Anwalt nur noch unterschreiben muss. Das geht, weil die Mietpreisbremse ein eindeutiges Gesetz ist: Sind ein paar Kriterien erfüllt, die sich etwa auf die Ausstattung der Wohnung und die Miete vergleichbarer Wohnungen beziehen, fällt das Objekt unter die Mietpreisbremse – oder eben nicht.

Halmer wird nur tätig, wenn schon klar ist, dass sein Mandant recht bekommen wird, seine Erfolgsquote liegt bei 90 Prozent. Durch diese Automatisierung kann er sein Produkt günstiger anbieten als die Konkurrenz. Gleichzeitig ist die Marge so klein, dass sich Halmers Unternehmung nur lohnt, weil er Technologie einsetzt: "Würden wir jemandem den Mindestlohn zahlen, der das Ganze für den Mandanten durchrechnet und die Schreiben formuliert, lohnte es sich schon nicht mehr." Unterm Strich verdient Halmer Geld durch Masse.

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